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18- und 31-Jähriger wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung in vier Fällen sowie gemeinschaftlicher Sachbeschädigung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft

Datum: 17.05.2019

Kurzbeschreibung: 

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

18- und 31-Jähriger wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung in vier Fällen sowie gemeinschaftlicher Sachbeschädigung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft

Meckesheim, Eschelbronn, Wiesenbach, Rhein-Neckar-Kreis:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurden Haftbefehle gegen einen 18- und 31-jährigen Mann erlassen.

Die beiden Männer stehen im dringenden Verdacht, im Zeitraum vom 30.04.2019 bis zum 15.05.2019 in Meckesheim und Umgebung gemeinschaftlich mehrere Hütten in Brand gesetzt zu haben, die dadurch vollständig zerstört wurden.

Unter anderem sollen die Tatverdächtigen am 07.05.2019 gegen 18:40 Uhr eine Jagdhütte in Mönchzell angezündet und so einen Schaden von mehr als 50.000 Euro verursacht haben.

Aufgrund umfangreicher Ermittlungen der Kriminalpolizei Heidelberg wurden die beiden Tatverdächtigen ermittelt und am 16.05.2019 festgenommen. Ein weiterer Komplize wurde zwischenzeitlich wieder auf freien Fuß entlassen.

Am Freitagvormittag wurden die beiden deutschen Staatsangehörigen der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Diese erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl. Anschließend wurden die Verdächtigen in verschiedene Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg sowie der Kriminalpolizei Heidelberg zu der Serie von Brandstiftungen dauern an.

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