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Amtsgericht Heidelberg erlässt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl gegen einen 23-Jährigen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Datum: 18.10.2019

Kurzbeschreibung: 

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Amtsgericht Heidelberg erlässt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl gegen einen 23-Jährigen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Autobahn 6 bei Sankt Leon-Rot:

Der Beschuldigte war am frühen Donnerstagnachmittag als Fahrer eines Pkws auf der BAB 6 bei St. Leon-Rot in Richtung Heilbronn unterwegs, als sein Auto einer Streife des Verkehrskommissariats Walldorf auffiel.

Im Zuge der nun folgenden Verkehrskontrolle nahmen die Beamten massiven Marihuanageruch aus dem Innenraum des Fahrzeugs wahr. Hinter einer doppelten Rückwand fanden die Fahnder der Autobahnpolizei Walldorf insgesamt drei vakuumierte Pakete sowie mehrere kleinere Plastikbeutel mit Rauschgift, welche sie umgehend beschlagnahmten. Die Wiegung ergab über 3.000 Gramm Marihuana und über 200 Gramm Kokain.

Die weiteren Ermittlungen übernahm das Rauschgiftdezernat der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg. In der Wohnung des Mannes in Frankfurt wurden weitere Drogen aufgefunden. Dort beschlagnahmte die Polizei über 100 Gramm Marihuana und über 70 Gramm Haschisch.

Am Freitagvormittag wurde der Verdächtige der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl erließ. Im Anschluss wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.

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