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18-Jähriger wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft

Datum: 15.11.2021

Kurzbeschreibung: 

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

18-Jähriger wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft

Heidelberg:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen einen 18-jährigen Mann erlassen.

Der Tatverdächtige soll am Freitag, den 12.11.2021, gegen 19 Uhr aus einem unverschlossen in Heidelberg-Bergheim abgestellten Pkw zwei Mobiltelefone im Gesamtwert von rund 1.000 Euro entwendet haben, welche auf dem Beifahrersitz lagen.

Als der Geschädigte nur wenige Minuten später zu seinem Auto zurückkehrte und den Diebstahl seiner Telefone bemerkte, suchte er umgehend das nahegelegene Polizeirevier Heidelberg-Mitte auf, um Strafanzeige zu erstatten. Währenddessen gelang es einem Angehörigen, die entwendeten Mobiltelefone mittels einer auf diesen installierten Software zu orten. Eine sofort eingeleitete Fahndung führte die Beamten zu einer mehrköpfigen Personengruppe, die sich auf einem Platz in der Heidelberger Altstadt aufhielt. Ein durch die Ortung bei einem der entwendeten Mobiltelefone ausgelöster Signalton wies dabei auf den 18-jährigen Tatverdächtigen. Bei der anschließenden Kontrolle wurden die beiden Mobiltelefone bei ihm sichergestellt.

Bei der Durchsuchung des Rucksacks des jungen Mannes wurden zudem vier teure Parfums im Gesamtwert von mehr als 400 Euro sichergestellt, die der Verdächtige zuvor aus einem Einzelhandelsgeschäft in Heidelberg entwendet haben soll.

Der 18-Jährige wurde daraufhin festgenommen und am Folgetag dem Haftrichter des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl. Anschließend wurde der Verdächtige, der bereits Ende Oktober wegen Ladendiebstahls zur Anzeige gelangt war, in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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