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Heidelberg: Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragt Haftbefehl gegen 23-jährigen Mann wegen Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Datum: 31.01.2019

Kurzbeschreibung: 

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Heidelberg: Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragt Haftbefehl gegen 23-jährigen Mann wegen Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat Haftbefehl gegen einen 23-jährigen Mann beantragt. Er steht im dringenden Verdacht, unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge betrieben zu haben.

Der 23-jährige Mann soll 111 Gramm Marihuana, eine Feinwaage und eine Vielzahl von leeren Zip-Tütchen in seinem Fahrzeug aufbewahrt haben. Es besteht ferner der Verdacht, dass der junge Mann das Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs an bisher unbekannte Abnehmer mit sich geführt haben soll, um seinen Lebensunterhalt damit zu finanzieren.

Der Mann wurde am 29. Januar 2019 gegen 17:30 Uhr an einer Kontrollstelle, welche im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft mit der Stadt Heidelberg durch Kräfte des Polizeipräsidiums Mannheim und des Polizeipräsidiums Einsatz eingerichtet wurde, einer Überprüfung unterzogen.

Im Verlauf der durchgeführten Kontrolle konnte das Marihuana und die genannten Utensilien im Fahrzeug des 23-Jährigen aufgefunden und beschlagnahmt werden. Der junge Mann wurde an der Örtlichkeit durch die eingesetzten Polizeikräfte vorläufig festgenommen.

Am Mittwoch wurde der 23-Jährige der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Der Vollzug des durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragten Haftbefehls wurde mit der Anordnung einer Meldeauflage außer Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte ist u.a. dazu verpflichtet, sich täglich bei einer Polizeidienststelle zu melden.

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