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Ermittlungen wegen des Tatvorwurfs der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen im Zusammenhang mit einem tödlichen Verkehrsunfall im Neuenheimer Feld im Februar 2025 abgeschlossen - Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage zum Amtsgericht

Datum: 26.03.2026

Kurzbeschreibung: 

Ermittlungen wegen des Tatvorwurfs der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen im Zusammenhang mit einem tödlichen Verkehrsunfall im Neuenheimer Feld im Februar 2025 abgeschlossen - Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage zum Amtsgericht
 

Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg am 05.03.2026 Anklage gegen einen 66-jährigen Angeschuldigten wegen des Tatvorwurfs der fahrlässigen Tötung in zwei tateinheitlichen Fällen zum Amtsgericht Heidelberg erhoben.  

Der Angeschuldigte war am 13.02.2025 als Lastwagenfahrer auf einer Großbaustelle in 69120 Heidelberg - Im Neuenheimer Feld - für die Anlieferung von Steinen eingesetzt. Kurz vor 14:38 Uhr passierte er als Führer einer Sattelzugmaschine mit leerem Sattelauflieger das Baustellentor „Im Neuenheimer Feld 155“ nach Süden in Richtung „Im Neuenheimer Feld 156“.  Nachdem der Angeschuldigte seine Fahrerkabine für einen kurzen Moment verlassen und den Lkw wieder in Gang gesetzt hat, soll er zwei Frauen erfasst haben. Diese sollen sich in diesem Moment im „toten Winkel“ des Fahrzeuges des Angeschuldigten befunden haben. Durch die Kollision sollen die beiden Frauen zu Boden gestürzt und unter die Zugmaschine geraten sein. Die beiden Geschädigten erlitten tödliche Verletzungen und verstarben noch an der Unfallstelle. 

Dem Angeschuldigten liegt zur Last, obwohl ihm der erhebliche tote Winkel im Verkehrsraum vor der von ihm geführten Sattelzugmaschine bekannt gewesen sein soll, es pflichtwidrig unterlassen zu haben, sich vor Antritt seiner Fahrt davon zu überzeugen, dass der vor ihm befindliche Fahrweg frei war.

Das Amtsgericht Heidelberg hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung des Angeschuldigten gilt dieser als unschuldig.

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