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Ermittlungen wegen des Tatvorwurfs des Mordes gegen einen 27-jährigen ukrainischen Angeschuldigten abgeschlossen - Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage zum Landgericht

Datum: 26.03.2026

Kurzbeschreibung: 

Ermittlungen wegen des Tatvorwurfs des Mordes gegen einen 27-jährigen ukrainischen Angeschuldigten abgeschlossen - Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage zum Landgericht
 

Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg am 03.03.2026 Anklage gegen einen Angeschuldigten wegen des Tatvorwurfs des Mordes unter Annahme niedriger Beweggründe bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heidelberg erhoben. 

Dem Angeschuldigten liegt zur Last, in den frühen Morgenstunden des 12.11.2025 den zur Tatzeit 27-jährigen Geschädigten im Bereich des Bahnhofes in 69168 Wiesloch/Walldorf mit einem wuchtigen in die Herzgegend ausgeführten Messerstich getötet zu haben. 

Die beiden ukrainischen Staatsangehörigen bewohnten in unterschiedlichen Gebäudekomplexen der Gemeinschaftsunterkunft für männliche Flüchtlinge in 69168 Wiesloch verschiedene Zimmer. In der Nacht vom 11.11.2025 auf den 12.11.2025 waren sowohl der Angeschuldigte als auch das spätere Opfer Gäste auf einer Geburtstagsfeier in ihrer Gemeinschaftsunterkunft und sollen dort Alkohol konsumiert haben. Zwischen 03:00 Uhr und 04:00 Uhr soll es bereits zwischen dem Angeschuldigten und dem späteren Geschädigten zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein, im Rahmen derer der Angeschuldigte eine Verletzung am Auge erlitten haben soll. Infolge dieser Verletzung soll der Angeschuldigte in Wut und Rage geraten sein und wiederholt geäußert haben, den späteren Geschädigten zu töten. Diesen Plan verfolgend, soll sich der Angeschuldigte mit einem scharfen Küchenmesser bewaffnet haben. Zu diesem Zeitpunkt soll der Angeschuldigte fest entschlossen gewesen sein, dem Geschädigten in einem geeigneten Moment einen tödlichen Messerstich zuzufügen. Dabei soll es ihm darauf angekommen sein, für die Unterkunftsbewohner nicht als Verlierer und Unterlegener der vorherigen Auseinandersetzung dazustehen und seine Erniedrigung und seinen verletzten männlichen Stolz zu rächen. Der Angeschuldigte soll sodann im Außenbereich der Unterkunft auf den Geschädigten getroffen sein und sich mit diesem zu Fuß in Richtung Bahnhofsvorplatz begeben haben. Als der Angeschuldigte gegen 04:50 Uhr auf dem zu dieser Zeit noch unbeleuchteten Fußweg zwischen dem Bahnhof 69168 Wiesloch/Walldorf und „In den Ziegelwiesen" meinte, seine Tat aufgrund der dort herrschenden Dunkelheit unbeobachtet durchführen zu können, soll er den Geschädigten unvermittelt mit seinem Messer angegriffen und diesem einen wuchtigen Stich in die Herzgegend versetzt haben. Der Geschädigte starb um 05:22 Uhr an einem mechanischen Herzpumpversagen.

Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 14.11.2025 in Untersuchungshaft. 

Das Landgericht Heidelberg hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung des Angeschuldigten gilt dieser als unschuldig.

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