Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg
Heidelberg: Ermittlungen wegen Tötungsdelikt in St. Leon-Rot abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage wegen Verdacht des Mordes
Nach umfangreichen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg Mitte Mai 2024 Anklage gegen einen 18 Jahre alten Mann erhoben.
Ihm wird vorgeworfen, am Morgen des 25. Januar 2024 eine gleichaltrige Mitschülerin mit einem Messer heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen angegriffen und getötet zu haben (vgl. die Pressemitteilungen vom 25. Januar 2024 und 26. Januar 2024). Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg haben zu dem dringenden Tatverdacht geführt, dass der Tatverdächtige das Tatopfer in einem Aufenthaltsraum des von beiden besuchten Löwenrot-Gymnasiums in St. Leon-Rot aufgesucht und mit einem Messer auf die Mitschülerin eingestochen hat. Der Angriff erfolgte nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden für das Opfer völlig unerwartet, weshalb es sich gegen den Angriff nicht zur Wehr setzen konnte.
Im Zusammenhang mit der anschließenden Flucht mit einem PKW über die Bundesautobahn 5 werden dem Angeschuldigten verschiedene Delikte vorgeworfen. Neben dem Tatvorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens werden ihm tateinheitlich zwei Fälle des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Der Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung bezieht sich dabei auf den von dem Angeschuldigten am 25. Januar 2024 verursachten Verkehrsunfall in Seesen. Dem Tatverdächtigen wird insoweit vorgeworfen, mit stark überhöhter Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h mit einem auf die Straße einbiegenden Fahrzeug frontal kollidiert zu sein. Der Fahrer des beteiligten Fahrzeugs erlitt dabei ein Schädel-Hirn-Trauma und eine Kiefereckgelenksprellung. Sein Fahrzeug erlitt einen Totalschaden.
Darüber hinaus ist Gegenstand der Anklage eine Körperverletzung zum Nachteil der letztlich getöteten Mitschülerin, die sich am 26. November 2023 ereignet haben soll. Insoweit besteht der dringende Tatverdacht, dass der Angeschuldigte die junge Frau zu Hause in ihrem Zimmer mit der Faust ins Gesicht sowie auf ihren Oberkörper geschlagen hat. Durch die Schläge erlitt das Tatopfer erhebliche Verletzungen, insbesondere im Gesicht.
Vor diesem Hintergrund hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen den Tatverdächtigen Anklage wegen Mordes, wegen Körperverletzung und wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen und mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erhoben.
Die Jugendkammer als Schwurgericht des Landgerichts Heidelberg hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung des Angeschuldigten gilt dieser als unschuldig.