Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg
Überprüfungsverfahren wegen der Verteilung von „Abschiebetickets“ durch die Partei Alternative für Deutschland führt nicht zur Einleitung von Ermittlungen
Heidelberg:
Nachdem die Partei Alternative für Deutschland im Rahmen des Bundestagswahlkampfes am 01.02.2025 am Heidelberger Bismarckplatz Flyer, die als „Abschiebetickets“ bezeichnet waren an Passanten verteilt hatte, wurde durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg ein Überprüfungsvorgang – insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Strafbarkeit wegen Volksverhetzung und Beleidigung – geführt. Danach wurde ein Ermittlungsverfahren jedoch nicht eingeleitet.
Im Hinblick auf das insbesondere im Rahmen des Wahlkampfes besonderes hohe Gut der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes und der zu Gunsten der AfD anzunehmenden Deutungsmöglichkeit, dass lediglich ausreisepflichtige Personen das Bundesgebiet verlassen sollen, bestand kein Anfangsverdacht für eine Volksverhetzung.
Darüber hinaus konnten auch keine konkreten Personen festgestellt werden, denen ein solcher Flyer ausgehändigt worden ist. Demzufolge kam auch eine Strafbarkeit wegen Beleidigung – etwa wegen Äußerungen im Zusammenhang mit der Übergabe des „Abschiebetickets“ – nicht in Betracht, zumal auch keine hierfür zwingend erforderlichen Strafanträge gestellt worden sind.
Ob durch die Verteilung Ordnungswidrigkeiten wegen Verstoßes gegen das Landespressegesetz begangen worden sind, steht bisher nicht abschließend fest, weswegen die Staatsanwaltschaft das Verfahren an die für die Ahndung zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben hat.