• Sie sind hier:
  • Startseite / 
  • Presse / 
  • Ermittlungen gegen Profifußballer der TSG Hoffenheim abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragt Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung

Suchfunktion

Ermittlungen gegen Profifußballer der TSG Hoffenheim abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragt Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung

Datum: 12.04.2022

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg

Ermittlungen gegen Profifußballer der TSG Hoffenheim abgeschlossen;
Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragt Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat nach Durchführung aller erforderlichen Ermittlungen gegen einen bekannten Profifußballer des Bundesligavereins der TSG Hoffenheim den Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Heidelberg beantragt.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeireviers Neckargemünd haben zu dem hinreichenden Tatverdacht geführt, dass der beschuldigte Fahrer eines Lamborghini-Sportwagens am 09.03.2022 auf der Bundesstraße 45 zwischen Neckargemünd und Bammental einen Verkehrsunfall verschuldet hat, bei dem die Fahrerin eines Pkws leicht verletzt wurde. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe wegen Unaufmerksamkeit, ungenügenden Sicherheitsabstandes oder zu hoher Geschwindigkeit nicht mehr rechtzeitig hinter einer verkehrsbedingt vor ihm haltenden Fahrzeugreihe anhalten können. Um einen Zusammenstoß mit dem letzten stehenden Fahrzeug zu vermeiden, habe der Beschuldigte den Sportwagen auf die Gegenfahrbahn gelenkt und sei an den haltenden Fahrzeugen vorbeigefahren. Beim Ausweichen wegen des entgegenkommenden Gegenverkehrs nach rechts und dem Wiedereinscheren auf seine Fahrbahn sei es dann zu einer Kollision mit dem vordersten Pkw in der Reihe gekommen. Dessen Fahrerin habe dadurch leichte, aber beschwerliche Verletzungen erlitten.

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat daher den Erlass eines Strafbefehls wegen fahrlässiger Körperverletzung beim Amtsgericht Heidelberg beantragt.

Der ursprüngliche Verdacht, der Beschuldigte habe sich über die fahrlässige Körperverletzung hinaus auch wegen Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar gemacht, indem er grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet habe, konnte hingegen nicht im Sinne eines Verdachtsgrades erhärtet werden, der für die Beantragung eines Strafbefehls wegen dieses schwereren Straftatbestandes hingereicht hätte. Denn nach Abschluss aller Ermittlungen konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte tatsächlich den Überholvorgang nicht aus eigensüchtigen Gründen, um schneller voranzukommen, eingeleitet hatte, sondern um einen Auffahrunfall zu vermeiden.

Da somit derzeit auch keine dringenden Gründe mehr für die Annahme vorliegen, dass dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis entzogen wird, wurde die Beschlagnahme seines Führerscheins aufgehoben und dieser dem Beschuldigten wieder ausgehändigt. Damit darf er wieder von seiner Fahrerlaubnis Gebrauch machen.

Das Amtsgericht Heidelberg hat nun über den Erlass des beantragten Strafbefehls zu entscheiden. Bis zu einem rechtskräftigen Schuldspruch des Beschuldigten gilt dieser als unschuldig.

Fußleiste