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Geschäftsverteilung und Organisation der Staatsanwaltschaft Heidelberg

Von einer Veröffentlichung des aktuellen Geschäftsverteilungsplans wird abgesehen, weil dieser Änderungen unterliegt und auch - anders als beim gesetzlichen Richter - ein anderer als der zunächst zuständige Staatsanwalt mit den Ermittlungen betraut werden kann. 

Die Zuständigkeit der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ergibt sich aus der unter Aufbau und Organisation der Staatsanwaltschaft dargestellten generellen Zuständigkeitsregelung der Staatsanwaltschaft Heidelberg.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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