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Ermittlungen wegen Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage gegen Ärzteehepaar aus Sinsheim

Datum: 12.04.2022

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg

Ermittlungen wegen Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse abgeschlossen;
Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage gegen Ärzteehepaar aus Sinsheim

Pressemitteilung Nr. 3

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat nach umfangreichen Ermittlungen bereits Ende Januar 2022 Anklage gegen eine ehemals in Sinsheim niedergelassene Fachärztin und einen Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, inhaltlich falsche ärztliche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt zu haben (vgl. Pressemitteilungen vom 28.10.2020 und vom 10.02.2021). Dem Arzt wird darüber hinaus vorgeworfen, in von ihm im Internet veröffentlichten Videos den Holocaust verharmlost und zu unfriedlichen Aktionen gegen die Regierung und die Justiz der Bundesrepublik Deutschland aufgerufen zu haben.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg haben zu dem hinreichenden Tatverdacht geführt, dass die beiden Angeschuldigten zwischen der ersten Jahreshälfte 2020 und Mitte 2021 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet, die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß den jeweils für sie geltenden Corona-Verordnungen als lästig empfanden und ablehnten, auf deren Bitten hin bewusst unrichtige Atteste ausstellten. In diesen hieß es jeweils, die in ihnen genannte Person könne angeblich aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Die Ermittlungen bestätigten, dass die Attestinhaberinnen und -inhaber teilweise bis zu 700 Kilometer von der Arztpraxis in Sinsheim entfernt wohnten. Eine persönliche ärztliche Untersuchung lag den Attesten nicht zu Grunde. Vielmehr wurden diese den Antragstellern gleichsam auf schriftlichen oder telefonischen Zuruf per Post zugeschickt. Sie dienten dem Zweck und wurden von den Inhabern auch dazu benutzt, bei Eingangskontrollen in öffentliche Bereiche, in denen die Maskenpflicht auf Grund der Corona-Verordnung galt, vorgezeigt zu werden, um den Inhabern der Atteste ein Betreten ohne Mund-Nasen-Bedeckung zu ermöglichen.

In den beiden über das Internet verbreiteten Videos, die darüber hinaus den Gegenstand der Anklage bilden, verglich der angeschuldigte Arzt andere Ärzte, die ihre Patienten mit einem der – angeblich ungetesteten – Coronaimpfstoffe behandeln, mit Josef Mengele. Bei diesem handelte es sich, wie allgemein bekannt ist, um einen nationalsozialistischen Kriegsverbrecher, der als Lagerarzt im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau Selektionen vornahm, die Vergasung der Opfer überwachte und menschenverachtende pseudomedizinische Experimente an Häftlingen durchführte. Darüber hinaus verglich der Angeschuldigte die Quarantäne auf Grund der Corona-Verordnungen mit der Inhaftierung in einem Konzentrationslager des Dritten Reiches. Die Regierung begehe durch die Verhängung der Coronamaßnahmen einen „zweiten Genozid“. Es gebe eine korrupte Justiz, die Demonstrationen verbiete und Meinungen zensiere. Es gelte Widerstand zu leisten und „alle, die sich das ausgedacht haben, zur Rechenschaft“ zu ziehen.

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat daher Ende Januar 2022 Anklage gegen den Arzt wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in zehn (ausgewählten) Fällen und Volksverhetzung in zwei Fällen, gegen seine Frau wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in siebzehn (ausgewählten) Fällen zur Großen Strafkammer des Landgerichts Heidelberg erhoben. Deren sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft Heidelberg aus der besonderen Bedeutung des Falles. Die vorliegende Presseinformation erfolgt erst jetzt, da zunächst die Kenntnisnahme der beiden Angeschuldigten von der Anklageschrift abzuwarten war.

Die Große Strafkammer hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung der Angeschuldigten gelten diese als unschuldig.

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