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21-Jähriger wegen Verdachts der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderer Delikte in Untersuchungshaft

Datum: 24.05.2022

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim 

21-Jähriger wegen Verdachts der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderer Delikte in Untersuchungshaft 

BAB 6 / St. Leon-Rot / Rhein-Neckar-Kreis:  

Am Sonntagmittag gegen 12 Uhr sollte auf der BAB 6, Fahrtrichtung Heilbronn, durch eine zivile Streifenbesatzung der Autobahnpolizei Walldorf der Fahrer eines Pkws unmittelbar nach dem Autobahnkreuz Walldorf einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Dies wurde ihm durch das Leuchtzeichen „Bitte folgen!“ des zivilen Streifenfahrzeugs signalisiert. Der Aufforderung soll der Mann zunächst auch nachgekommen und dem Polizeifahrzeug auf die Spur zur Abfahrt auf die BAB 5 gefolgt sein. Als das Polizeifahrzeug den Fahrbahnteiler zu der Abfahrt passiert hatte, soll der Pkw-Fahrer sein Fahrzeug plötzlich wieder zurück auf die Hauptfahrbahn der BAB 6 in Fahrtrichtung Heilbronn gesteuert und sodann einen Beutel in den Bereich zwischen der Standspur der BAB 6 und der Parallelfahrbahn des Autobahnkreuzes Walldorf aus dem Beifahrerfenster geworfen haben.  

Wenig später konnten sich die Polizeibeamten mit ihrem Fahrzeug wieder vor den verdächtigen Pkw setzen. Diesmal leistete der Fahrer den Anhaltezeichen der Beamten Folge. Auf einem Parkplatz unmittelbar nach dem Walldorfer Kreuz wurde er nunmehr einer Kontrolle unterzogen. Nach seinen Angaben war der 21-Jährige aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist und auf dem Weg Richtung Basel.  

Eine weitere Streifenwagenbesatzung konnte den Beutel, welchen der Mann aus dem Beifahrerfenster geworfen haben soll, auffinden. Darin befanden sich mehrere kleine Plomben mit weißem Pulver. Bei diesem handelt es sich nach derzeitigen Erkenntnissen mutmaßlich um Kokain. Insgesamt befanden sich etwa 500 Gramm der Substanz in dem Beutel.  

Der Mann wurde daraufhin vorläufig festgenommen und eine Blutprobe veranlasst, da zusätzlich zum Verdacht der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln zum Zwecke des Handeltreibens auch der Verdacht bestand, dass der Fahrer sein Fahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln geführt hatte.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg einen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gegen den 21-Jährigen. Sie sah Flucht- und Verdunklungsgefahr als gegeben an. Der Haftbefehl wurde in Vollzug gesetzt. Anschließend wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. 

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Rauschgiftdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an. 

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