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42-Jähriger auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen Einbruchs in eine Privatwohnung in Untersuchungshaft

Datum: 01.07.2022

Kurzbeschreibung: 

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Eberbach, Rhein-Neckar-Kreis: 42-Jähriger auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen Einbruchs in eine Privatwohnung in Untersuchungshaft

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde durch das Amtsgericht Heidelberg ein Haftbefehl gegen einen 42 Jahre alten Mann erlassen. Diesem wird versuchter Privatwohnungseinbruchdiebstahl zur Last gelegt.

Der Mann soll am Donnerstag, den 30.06.2022, gegen 14:20 Uhr in Eberbach das gekippte Badezimmerfester einer im Erdgeschoss gelegenen Wohnung geöffnet haben und in diese eingestiegen sein – in der Absicht, die Wohnung nach stehlenswerten Gegenständen zu durchsuchen und diese zu entwenden. Noch im Badezimmer soll er von der anwesenden Bewohnerin überrascht worden und durch das offene Fenster aus der Wohnung geflüchtet sein.

Der Tatverdächtige wurde beim Haft- und Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt und nach Erlass eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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