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Ermittlungen wegen Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts Anfang Januar 2022 in Neckargemünd gegen einen Erwachsenen und eine Jugendliche abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heidelberg hat Anklage erhoben

Datum: 09.08.2022

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg

 Ermittlungen wegen Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts
Anfang Januar 2022 in Neckargemünd
gegen einen Erwachsenen und eine Jugendliche abgeschlossen;
Staatsanwaltschaft Heidelberg hat Anklage erhoben

 

Pressemitteilung Nr. 2 

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat nach umfangreichen Ermittlungen Anfang Mai 2022 Anklage gegen einen zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alten Mann und eine zum diesem Zeitpunkt 16 Jahre alte Jugendliche erhoben. Diesen wird vorgeworfen, am Abend des 07.01.2022 einen 20 Jahre alten Mann auf dem Grundstück eines verlassenen Anwesens in Neckargemünd in Tötungsabsicht mit Schlägen und Messerstichen attackiert zu haben (vgl. Pressemitteilung vom 11.01.2022). 

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg haben zu dem hinreichenden Tatverdacht geführt, dass der erwachsene Angeklagte das Tatopfer überfiel und ihm unter massiver Gewaltanwendung unter anderem zwei Frakturen des Gesichtsschädels zufügte. Außerdem brachte er ihm laut Anklage mit einem mitgebrachten Küchenmesser mehrere Stichwunden im Bereich des Unterleibes und der Beine bei. 

Die angeklagte Jugendliche soll ihren Mittäter zuvor zu der Tat aufgefordert und dies mit Rachegelüsten gegen den 20-Jährigen begründet haben. Darüber hinaus wird ihr vorgeworfen, das Opfer unter einem Vorwand an den Tatort gelockt und ihrem erwachsenen Komplizen bei dessen Gewalthandlungen assistiert zu haben. 

Nach dem Überfall sollen die beiden Angeklagten das Opfer verletzt an dem einsamen Tatort in der winterlichen Kälte zurückgelassen haben. 

Vor diesem Hintergrund hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen die beiden Tatverdächtigen bereits Anfang Mai 2022 Anklage wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, schwerer räuberischer Erpressung und versuchten Totschlags zur Jugendkammer des Landgerichts Heidelberg erhoben. Für die Tat sieht das Gesetz bei Erwachsenen Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren, bei Jugendlichen Jugendstrafe bis zu zehn Jahren vor.

Die Jugendkammer hat zwischenzeitlich bereits das Hauptverfahren eröffnet und von September bis November 2022 neun Verhandlungstage anberaumt. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung der Angeklagten gelten diese als unschuldig.

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