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Ermittlungen wegen Verdachts des versuchten Raubmordes und anderer Straftaten zum Nachteil eines 88 Jahre alten Geschädigten im März 2022 in Bammental abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage

Datum: 12.08.2022

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg

 Ermittlungen wegen Verdachts des versuchten Raubmordes
und anderer Straftaten zum Nachteil eines 88 Jahre alten Geschädigten 
im März 2022 in Bammental abgeschlossen;
Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage 

Pressemitteilung Nr. 2 

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat nach umfangreichen Ermittlungen Anklage gegen zwei zum Tatzeitpunkt 42 und 49 Jahre alte Männer erhoben. Diesen wird vorgeworfen, am Abend des 11.03.2022 gegen 21 Uhr auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Bammental gemeinsam einen 88 Jahre alten Geschädigten brutal überfallen und ausgeraubt zu haben (vgl. Pressemitteilung vom 14.03.2022).

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg haben zu dem hinreichenden Tatverdacht geführt, dass die beiden Angeschuldigten, die arbeitsteilig zusammenwirkten, den Geschädigten zunächst schwer verletzten, um sich dann seiner Brieftasche mit knapp 250 Euro Bargeld sowie des Schlüssels für sein Auto zu bemächtigen. Während sie das verletzte Opfer hilflos auf dem menschenleer gewordenen Parkplatz zurückließen, seien die beiden Angeschuldigten mit dem erbeuteten Auto davongefahren. Später verursachte der Fahrer – stark alkoholisiert – in der Nähe von Gaiberg einen Unfall, durch den das Fahrzeug liegenblieb, so die Anklage.

Erst am frühen Morgen des darauffolgenden Tages wurde das Opfer mit schwersten Verletzungen, unterkühlt und bewusstseinsgemindert von einer Passantin gefunden. Der Geschädigte bedarf als Folge der erlittenen Verletzungen dauerhaft der Pflege in einem Pflegeheim. Vor dem Überfall hatte er ein selbstbestimmtes Leben in seinem Eigenheim geführt.

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat gegen die beiden Tatverdächtigen Anfang Juli 2022 Anklage wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge und anderer Delikte zur Großen Strafkammer des Landgerichts Heidelberg erhoben. Für die Tat sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren, unter Umständen sogar lebenslange Freiheitsstrafe vor.

Die Große Strafkammer hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung der Angeschuldigten gelten diese als unschuldig.

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