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„Schockanruf“; 82-Jähriger um EUR 20.000 betrogen; Geld sichergestellt; vorläufige Festnahme einer Verdächtigen

Datum: 14.09.2022

Kurzbeschreibung: 

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim 

„Schockanruf“; 82-Jähriger um EUR 20.000 betrogen; Geld sichergestellt; vorläufige Festnahme einer Verdächtigen 

Sinsheim:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde am Samstag, den 10. September Haftbefehl gegen eine 22 Jahre alte Frau wegen des Verdachts des Betruges erlassen.  

Tags zuvor hatte eine bislang unbekannte Frau bei einem 82-jährigen Mann im Kraichgau angerufen und sich als Rechtsanwältin seiner Enkeltochter ausgegeben. Diese habe angeblich einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Durch die Gestellung einer Kaution in Höhe von EUR 50.000 in bar könne der Mann die Inhaftierung seiner Enkelin abwenden. Die Übergabe solle noch am selben Tag vor dem Amtsgericht Sinsheim in der Werderstraße stattfinden. 

Im Laufe desselben Tages hob der Mann schließlich in zwei Filialen seiner Hausbank in der Umgebung von Sinsheim insgesamt EUR 20.000 ab. Konkrete Warnungen der Bankmitarbeiter, die zu Recht einen Betrugshintergrund befürchteten, nahm der Mann nicht ernst. 

Am späten Freitagnachmittag kam es schließlich zur Geldübergabe an die vermeintliche Rechtsanwältin vor dem Amtsgericht in Sinsheim. 

Erst als der Geschädigte unmittelbar nach der Geldübergabe auf intensive Bitte der Polizei, die seitens der Bank einen Hinweis erhalten hatte, das Polizeirevier Sinsheim aufsuchte, wurde er dort über die kriminellen Hintergründe aufgeklärt. Von dort aus wurden unverzüglich die ersten Fahndungsschritte eingeleitet. 

Die verdächtige Geldabholerin wurde im Rahmen dieser Fahndung in einem Taxi festgestellt und bereits rund eine halbe Stunde nach der Geldübergabe in Neckargemünd vorläufig festgenommen. Das Bargeld in Höhe von EUR 20.000 wurde sichergestellt.  

Am Samstag, den 10. September, wurde die Verdächtige dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt, der einen Haftbefehl gegen die im Rhein-Neckar-Kreis wohnhafte Frau wegen des dringenden Verdachts des Betruges in einem besonders schweren Fall erließ. Allerdings setzte der Richter den Haftbefehl gegen die junge Beschuldigte, die Mutter mehrerer Kinder ist, gegen Auflagen außer Vollzug. 

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Betrugsdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg, auch zu den weiteren Beteiligten der offensichtlich professionell organisierten Tat, dauern an.

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