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Heidelberg: Ermittlungen wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs durch „Schockanrufe“; Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage wegen „Schockanrufen“

Datum: 15.11.2023

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg 

Heidelberg: Ermittlungen wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs durch „Schockanrufe“; Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage wegen „Schockanrufen“

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat nach umfangreichen Ermittlungen Mitte Oktober 2023 Anklage zum Landgericht Heidelberg gegen einen zur Tatzeit 25 Jahre alten Mann erhoben. Ihm wird vorgeworfen, sich mit weiteren bislang nicht identifizierten Mittätern zu einer Bande zusammengeschlossen zu haben, um Betrugsstraftaten nach dem Muster sogenannter „Schockanrufe“ zu begehen.

Diese Masche richtet sich gezielt an ältere Menschen. Ihnen wird am Telefon von einer Person, die sich als Polizeibeamter oder Staatsanwalt ausgibt, vorgespiegelt, ein naher Angehöriger oder Bekannter des Angerufenen habe einen (tödlichen) Verkehrsunfall verursacht. Zum Zwecke der Abwendung einer drohenden Untersuchungshaft sei eine Kautionszahlung notwendig. Auf diese Weise werden die Opfer zur Übergabe von großen Mengen an Bargeld und sonstiger Wertgegenstände veranlasst.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, innerhalb der Bande als Abholer („Läufer“) fungiert zu haben. In dieser Eigenschaft soll er an fünf entsprechenden Taten an unterschiedlichen Tatorten in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz beteiligt gewesen sein. Bei vier der Taten kam es zur Übergabe von Bargeld und weiteren Wertgegenständen im Gesamtwert von ca. 128.500 €. Bei den Geschädigten handelt es sich um Seniorinnen im Alter von 79 Jahren bis 85 Jahren. Bei der fünften Tat am 6. Juli 2023 kam es nicht zur Übergabe, da der Geschädigte in diesem Fall die Betrugsmasche erkannte und sich nur zum Schein darauf einließ, Bargeld und Goldmünzen bzw. -schmuck zu übergeben. Stattdessen informierte er die Polizei, die den Angeschuldigten bei der geplanten Übergabe vorläufig festnehmen konnte.

Am darauffolgenden Tag erließ die zuständige Haftrichterin des Amtsgerichts Heidelberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl gegen den Angeschuldigten und setzte den Haftbefehl in Vollzug. Der Angeschuldigte befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Durch die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg konnten in der Folge die weiteren vier Taten aufgeklärt werden.

 

Mit Anklageschrift vom 11.10.2023 hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg Anklage zum Landgericht Heidelberg wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in vier Fällen und versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrugs erhoben. Für den Tatvorwurf des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs sieht das Gesetz Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Das Landgericht Heidelberg hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung des Angeschuldigten gilt dieser als unschuldig.

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