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Umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen gewerbsmäßige Internetbetrüger abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage

Datum: 09.09.2024

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg 

Umfangreiches Ermittlungsverfahren
gegen gewerbsmäßige Internetbetrüger abgeschlossen;
Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage 

Pressemitteilung Nr. 2 

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat nach umfangreichen Ermittlungen Anklage gegen zwei 27 und 31 Jahre alte Männer erhoben. Diesen wird vorgeworfen, im Internet gewerbsmäßig zahlreiche Betrugs- und andere Straftaten begangen und sich dadurch in Höhe mindestens fünfstelliger Eurobeträge rechtswidrig bereichert zu haben. 

Auf Grund der Ermittlungen besteht der hinreichende Verdacht, dass die beiden Angeschuldigten teils gemeinschaftlich, teils im Zusammenwirken mit gesondert verfolgten Dritten, im Wesentlichen vier verschiedenen Grundmustern folgende Taten begingen: 

Zum einen, so der Anklagevorwurf, betrieben die computertechnisch bewanderten Angeschuldigten in großem Umfang sogenanntes „Phishing“, erlangten also mittels gefälschter Nachrichten an Bankkunden und deren „Umleiten“ auf gleichfalls gefälschte Bank-Webseiten die Zugangsdaten der Kunden zum Onlinebanking sowie Informationen über deren Kontostände. Zusätzlich wurden die Bankkunden durch Telefonanrufe der Angeschuldigten oder deren Komplizen, die sich jeweils als Bankmitarbeiter ausgaben, dazu veranlasst, den Kriminellen den Zugriff auf das TAN-Verfahren der Kunden zu gewähren. Dadurch konnten die Angeschuldigten Online-Überweisungen auf Drittkonten veranlassen, die unter falschen Personalien eröffnet worden waren und tatsächlich der Verfügungsgewalt der Angeschuldigten oder deren Komplizen unterlagen. Die erzielten Gewinne teilten die Tatbeteiligten nach vereinbarten Quoten untereinander auf. 

Zum anderen steuerten die Angeschuldigten eine Vielzahl sogenannter „Fakeshop“-Betrugstaten, bei denen über eine Verkaufsplattform zum Schein hochwertige Produkte zum Kauf angeboten, trotz erfolgter Zahlung aber nicht an die Käufer versandt wurden. 

Diese beiden Tatmuster waren bereits Gegenstand von gegen die Angeschuldigten im Jahr 2022 beziehungsweise 2023 erlassenen und jeweils über mehrere Monate vollzogenen Haftbefehlen (vgl. Pressemitteilung vom 08.03.2023). 

Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg haben darüber hinaus zu dem hinreichenden Tatverdacht geführt, dass der eine der beiden Angeschuldigten Computerskripte, die er zur Begehung von „Phishing“-Computerbetrugstaten hergestellt hatte, zu Preisen zwischen EUR 400 und EUR 1.500 an Dritte verkaufte. 

Der andere der beiden Angeschuldigten vertrieb überdies in großem Umfang durch ihn gefälschte (Corona-) Impfnachweise zu Preisen zwischen EUR 100 und EUR 130. 

Für sämtliche Taten wurden die Kontakte der Tatbeteiligten untereinander (bei den „Phishing“- und „Fakeshop“-Taten) beziehungsweise die Kontakte zwischen den Angeschuldigten und ihren Abnehmern (beim Vertrieb von Computerskripten und von gefälschten Impfnachweisen) über eine Online-Plattform hergestellt, auf der anonym illegal erlangte Waren oder Daten gehandelt wurden beziehungsweise die jeweiligen Nutzer sich zur Begehung von Straftaten verabredeten oder bei der Begehung von Straftaten gegenseitig unterstützten. 

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat gegen die beiden Tatverdächtigen im Juli 2024 Anklage wegen Betruges, Computerbetruges und anderer Delikte, insgesamt wegen 47 beziehungsweise 64 Einzeltaten, zur Großen Strafkammer des Landgerichts Heidelberg erhoben. Die Angeschuldigten haben aus Sicht der Staatsanwaltschaft jeweils die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten. 

Die Große Strafkammer hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung der Angeschuldigten gelten diese als unschuldig.

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