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Erfolgsreiche Einführung des beschleunigten Verfahrens bei Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Heidelberg
Datum: 02.01.2025
Kurzbeschreibung:
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg
Erfolgsreiche Einführung des beschleunigten Verfahrens bei Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Heidelberg
Heidelberg
Mit Beginn des Jahres 2024 wurde in Heidelberg mit der Durchführung des beschleunigten Verfahrens in Strafsachen begonnen. Dieses hat sich mittlerweile als wirksames Instrument zur Bekämpfung der leichten bis mittleren Kriminalität erwiesen. Im Laufe des Jahres wurden durch die Polizei insgesamt 88 Verfahren mit dem Antrag zur Durchführung des beschleunigten Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg vorgelegt. Lediglich in elf dieser Fälle lehnte die Staatsanwaltschaft die Durchführung ab, weil Hinderungsgründe entgegenstanden (also z.B. die Schuldfähigkeit des Beschuldigten fraglich war, oder benötigte Zeugen verhindert waren o.ä.).
Das beschleunigte Verfahren wird in Heidelberg bislang ausnahmslos als sog. „besonders beschleunigtes Verfahren“ praktiziert, in dem ein Tag nach der Begehung der Straftat sofort die Hauptverhandlung vor dem Strafrichter stattfindet. In sämtlichen Fällen, in denen das beschleunigte Verfahren durchgeführt worden ist, erfolgten durch das Amtsgericht Heidelberg auch Verurteilungen. In zehn Fällen wurden die Täter zu Freiheitsstrafen verurteilt, im Übrigen wurden Geldstrafen verhängt.
Nur wenige dieser Verurteilten sind bisher erneut straffällig geworden. Diese Personen wurden, wenn sie dennoch wieder eine Straftat im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Heidelberg begingen, im Hinblick auf die bereits zuvor erfolgte Verurteilung in der Regel auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft genommen.
Bei den bisher abgeurteilten Fällen standen überwiegend Ladendiebstähle im Heidelberger Stadtgebiet im Raum, wobei festzustellen war, dass die Mehrzahl der Strafanzeigen von einem beschränkten Kreis an Ladengeschäften erfolgten, von denen Personal (in aller Regel die Ladendetektive) am Folgetag für eine Gerichtsverhandlung benötigt wird. Die Staatsanwaltschaft erhofft sich, dass vermehrt solche Taten unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden und sich an der Durchführung des beschleunigten Verfahrens beteiligt wird, um so eine zügige Ahndung zu ermöglichen. Ein im Jahr 2024 durchgeführtes beschleunigtes Verfahren betraf eine sexuelle Belästigung im öffentlichen Nahverkehr zum Nachteil einer Minderjährigen, wobei der Täter nach einer Nacht im Gewahrsam bereits am Tag nach der Tat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Auch insoweit ist zu hoffen, dass vermehrt sexuelle Belästigungen sofort und unverzüglich angezeigt werden - damit Täter in geeigneten Fällen direkt nach frischer Tat vor Gericht gestellt werden können.
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