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Ermittlungen wegen Verdachts der Baugefährdung nach Einsturz eines Hauses in Wiesloch abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heideberg erhebt Anklage
Datum: 14.04.2025
Kurzbeschreibung:
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg
Ermittlungen wegen Verdachts der Baugefährdung nach Einsturz eines Hauses in Wiesloch abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heideberg erhebt Anklage
Heidelberg:
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat nach umfangreichen Ermittlungen und der Einholung eines Sachverständigengutachtens Mitte März 2025 Anklage zum Amtsgericht Wiesloch gegen insgesamt vier Angeschuldigte erhoben, denen vorgeworfen wird, bei der Planung, Leitung und Ausführung des Abbruchs eines Hauses in der Schwetzinger Straße 22 in 69168 Wiesloch gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstoßen zu haben. Während einer der Angeschuldigten als Architekt das Bauvorhaben in den Jahren 2018 und 2019 nebst Abbruch plante, führten die weiteren Angeschuldigten in den Jahren 2019 und 2020 die Abbrucharbeiten durch.
Am 02.11.2022 kam es gegen 04:57 Uhr aufgrund verschiedenster Versäumnisse während der Planung und Durchführung der Abbrucharbeiten am Anwesen in der Schwetzinger Straße 24 in 69168 Wiesloch aufgrund eines Tragversagens zu einem Absturz der seitlichen Giebelwand in Richtung des Grundstückes in Schwetzinger Straße 22 in 69168 Wiesloch. Nur wenige Minuten zuvor bemerkte eine Zeugin, dass sich ein Stein aus der Wand und sich die Wand insgesamt von dem Gebäude löste und damit der Einsturz des Gebäudes und eine dadurch einhergehende Gefährdung des Leibes und Lebens der im Gebäude befindlichen Zeugen drohte. Hierauf verließen insgesamt fünf Zeugen das Gebäude und konnten sodann noch vor dem Gebäude den Absturz der Giebelwand wahrnehmen. Den Angeschuldigten liegt letztlich zu Last, dass sie diese Gefährdung hätten vorhersehen und vermeiden können.
Das Amtsgericht Wiesloch hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung der Angeschuldigten gelten diese als unschuldig.
