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Heidelberg: Ermittlungen wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit Bauarbeiten für das Großprojekt "Treffpunkt Leimen" abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heideberg erhebt Anklage

Datum: 26.06.2025

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg

Ermittlungen wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit Bauarbeiten für das Großprojekt "Treffpunkt Leimen" abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heideberg erhebt Anklage

Heidelberg:

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat nach umfangreichen Ermittlungen und der Einholung eines Sachverständigengutachtens Mitte Mai 2025 Anklage zum Landgericht Heidelberg gegen insgesamt sechs Angeschuldigte erhoben, denen vorgeworfen wird, bei Abbruch- und Erdarbeiten im Zusammenhang mit dem Großbauprojekt für den Neubau einer Tiefgarage am Rathausplatz in der Bürgermeister-Lingg-Straße 1 in 69181 Leimen gegen bestehende Sorgfaltspflichten verstoßen zu haben.

Während es einem der Angeschuldigten oblag, als Architekt die Baustelle auf Gefährdungen für die auf der Baustelle beschäftigten Personen zu untersuchen und bei Feststellungen derartiger potentieller Gefahren für Abhilfe zu sorgen, war ein anderer Angeschuldigter in seiner Eigenschaft als Bauleiter dazu verpflichtet, sich zu vergewissern, dass die bei den Bauarbeiten erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen und eingehalten werden. Ein weiterer Angeschuldigter war mit Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination betraut. Drei Angeschuldigte waren zudem als Arbeitgeber bzw. Führungskraft für die Sicherheit ihrer Angestellten verantwortlich.

Im Rahmen der Bauarbeiten waren Kellergruben ausgehoben worden, in denen anschließend archäologische Grabungsarbeiten durchgeführt wurden. Der Aushub eines ca. 12 x 4 Meter großen und ca. 3 Meter tiefen historischen Steingewölbekellers erfolgte mindestens zwei Wochen vor dem 27.11.2023. Dabei wurde dieser Keller in der Art und Weise ausgehoben, dass überhängende Reste eines Gewölbemauerwerks an der Nord- und Südseite des Kellers erhalten blieben. Dadurch bestand jederzeit die Gefahr, dass die noch vorhandenen Gewölbereste einstürzen und Personen verschütten könnten. Der Keller hätte daher ohne die erforderlichen Absicherungsmaßnahmen zu keinem Zeitpunkt durch Personen betreten werden dürfen. Gleichwohl arbeiteten dort mehrere Personen, unter anderem der später Getötete, ein 21-jähriger Archäologiestudent. Als sich dieser am 27.11.2023 im Keller befand, löste sich gegen 15:30 Uhr ein in ca. 4 Meter Höhe oberhalb von diesem auf der Nordseite befindlicher Gewölberest vom Mauerwerk und begrub ihn unter sich. Der Geschädigte erlitt hierdurch ein Polytrauma und verstarb infolgedessen am gleichen Tage im Universitätsklinikum Heidelberg. Die Angeschuldigten stehen im Verdacht, dass sie die tödliche Verschüttung des Geschädigten hätten vorhersehen und vermeiden können.

Das Landgericht Heidelberg hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung der Angeschuldigten gelten diese als unschuldig.

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