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Ermittlungen gegen einen bundesweit in Krankenhäusern agierenden Taschendieb abgeschlossen - Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage zum Landgericht
Datum: 01.12.2025
Kurzbeschreibung:
Ermittlungen gegen einen bundesweit in Krankenhäusern agierenden Taschendieb abgeschlossen - Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage zum Landgericht
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat nach umfangreichen Ermittlungen und Übernahme einer Vielzahl von Verfahren anderer Staatsanwaltschaften Ende Oktober 2025 Anklage zum Landgericht Heidelberg gegen einen Angeschuldigten erhoben, dem vorgeworfen wird, wiederholt aus den Patientenzimmern verschiedener Krankenhäuser im gesamten Bundesgebiet Geldbeutel von vorwiegend lebensälteren Patienten mitsamt Inhalt entwendet und aufgefundene Giro- und Kreditkarten für Bargeldabhebungen und Einkäufe verwendet zu haben. Insgesamt werden dem Angeschuldigten 58 Taten (Diebstahls- und anschließende Verwertungstaten) zur Last gelegt, die zum Nachteil von zehn Geschädigten begangen wurden.
Die Ermittlungen begannen im Juni 2025, nachdem die Angehörigen eines im GRN-Klinikum in 69141 Eberbach verstorbenen Patienten Anzeige erstattet hatten, weil sie festgestellt hatten, dass dessen Geldbeutel fehlte und es zu unberechtigten Abbuchungen von seinem Konto kam. Anhand der Kontoauszüge konnten die Standorte der Geldautomaten ermittelt und durch die Analyse von Videoaufzeichnungen und die Verwendung eines Gesichtserkennungssystems der Angeschuldigte identifiziert werden. Nachdem das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen hatte, wurde der Angeschuldigte zur Festnahme ausgeschrieben.
Im Fortgang der Ermittlungen wurde bekannt, dass es im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu weiteren Taten mit demselben Modus Operandi gekommen war und der Angeschuldigte auch auf den zu diesen Taten vorliegenden Lichtbildern und Videoaufzeichnungen als Täter identifiziert werden konnte. Die entsprechenden Verfahren wurden zwecks Führung eines Sammelverfahrens gegen den Angeschuldigten bundesweit bei den jeweils zuständigen Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften angefordert, von der Staatsanwaltschaft Heidelberg übernommen und zum hiesigen Verfahren hinzuverbunden. Der Angeschuldigte konnte nach knapp zweimonatiger Fahndung Anfang September 2025 am Hauptbahnhof Magdeburg angetroffen, einer Kontrolle unterzogen und festgenommen werden.
Aufgrund der Vielzahl der Taten sowie der Gesamtschadenshöhe von rund 23.000,00 EUR besteht aus Sicht der Staatsanwaltschaft eine Straferwartung von mehr als vier Jahren, weshalb die Zuständigkeit des Landgerichts eröffnet ist.
Das Landgericht Heidelberg hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung des Angeschuldigten gilt dieser als unschuldig.
