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31-Jähriger nach besonders beschleunigtem Verfahren in Untersuchungshaft

Datum: 10.12.2025

Kurzbeschreibung: 

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

31-Jähriger nach besonders beschleunigtem Verfahren in Untersuchungshaft

Heidelberg

Am 08.12.2025 begaben sich zwei männliche Täter in eine Heidelberger Filiale des „Aldi“ und entwendeten dort gemeinsam Waren im Wert von etwa 80 Euro. Bei den anschließenden Ermittlungen ergab sich, dass einer der Beschuldigten bereits mehrfach wegen Diebestaten verurteilt worden war und deswegen auch bereits Hafterfahrung gesammelt hatte. Er wurde daher am Folgetag im Wege des besonders beschleunigten Verfahrens durch das Amtsgericht Heidelberg zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Zugleich erließ das Amtsgericht nach Urteilsverkündung wegen bestehender Fluchtgefahr auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl. Der Täter wurde sodann in eine Justizvollzugsanstalt verbracht. 

Der Mittäter wurde zu einer Geldstrafe von 56 Tagessätzen verurteilt. 

Das Urteil des Amtsgerichts Heidelberg ist noch nicht rechtskräftig.

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