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Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit; Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz; Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragt erste Strafbefehle; Verstoß gegen Quarantänebestimmungen; Ermittlungen gegen 20-Jährigen eingeleitet

Datum: 27.03.2020

Kurzbeschreibung: 

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim



Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit; Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz; Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragt erste Strafbefehle; Verstoß gegen Quarantänebestimmungen; Ermittlungen gegen 20-Jährigen eingeleitet 



Heidelberg: 

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragte beim Amtsgericht Heidelberg erstmals den Erlass von Strafbefehlen gegen insgesamt 15 Personen, die gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen haben sollen. 

Die Personen hatten sich am Nachmittag des 20.03.2020 im öffentlichen Raum gemeinsam aufgehalten und waren von der Polizei kontrolliert worden. 

Darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen einen 20-jährigen Mann, der ebenfalls gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen haben soll. Nach den vorliegenden Informationen soll der junge Heidelberger, der mit dem Corona-Virus infiziert ist, am Sonntag, den 22.03.2020, trotz verordneter häuslicher Quarantäne, das Haus und somit die Quarantäne verlassen und sich ins Freie begeben haben.    

 

„Bei strafrechtlich relevanten Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz stimmen wir uns eng mit der Staatsanwaltschaft Heidelberg ab. Die zeitnahen Anträge auf Erlass von Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Heidelberg sind für mich ein deutliches Signal. Dies zeigt, dass es sich nicht um Bagatelldelikte, sondern um Straftaten handelt, die konsequent verfolgt und sanktioniert werden“, betonte Polizeipräsident Andreas Stenger.

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