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Öffentliche Aufforderung zu Straftaten; Staatsanwaltschaft Heidelberg und Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ermitteln gegen Heidelberger Rechtsanwältin
Datum: 14.04.2020
Kurzbeschreibung:
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten; Staatsanwaltschaft Heidelberg und Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ermitteln gegen Heidelberger Rechtsanwältin
Pressemitteilung Nr. 2
Heidelberg:
Wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg gegen eine Heidelberger Rechtsanwältin. Sie soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Darüber hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln (Pressemitteilung Nr. 1 vom 08.04.2020).
In der Öffentlichkeit, namentlich im Internet, kursieren derzeit Berichte über eine zwangsweise
Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik. Hierzu stellen die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das
Polizeipräsidium Mannheim fest, dass im Rahmen des gegen die Beschuldigte geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weder
die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst
wurden.