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St. Leon-Rot/BAB 6: Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehle gegen zwei Männer im Alter von 27 und 28 Jahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – fast 3 Kilogramm Amphetamin sichergestellt

Datum: 16.04.2020

Kurzbeschreibung: 

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

 

St. Leon-Rot/BAB 6: Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehle gegen zwei Männer im Alter von 27 und 28 Jahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – fast 3 Kilogramm Amphetamin sichergestellt

 

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat Haftbefehle gegen zwei Tatverdächtige im Alter von 27 und 28 Jahren erwirkt. Sie stehen im dringenden Verdacht, spätestens seit Mitte April 2020 unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben.

 

Die beiden Tatverdächtigen wurden am 14.04.2020 gegen 15.45 Uhr auf der Autobahn A 6 zwischen dem Autobahnkreuz Walldorf und der Anschlussstelle Wiesloch/Rauenberg von einer Polizeistreife der Autobahnpolizei Walldorf kontrolliert. Dabei führten sie, versteckt in ihrem Auto, rund 3.000 Gramm Amphetamin sowie über 50 Gramm Crystal Meth, ca. 50 Gramm Ecstasy-Tabletten und kleinere Mengen weiterer Rauschgifte mit sich.

 

Durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg wurden beim Amtsgericht Heidelberg Haftbefehle gegen die Männer erwirkt. Diese wurden am Mittwochnachmittag der Haft- und Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Nach der Eröffnung der Haftbefehle wurden die Beschuldigten in Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Rauschgiftdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.








 





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