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Walldorf/BAB 5: Rauschgiftkurier wegen des Verdachts der unerlaubten Einfuhr von und des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Untersuchungshaft

Datum: 13.07.2020

Kurzbeschreibung: 

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Walldorf/BAB 5: Rauschgiftkurier wegen des Verdachts der unerlaubten Einfuhr von und des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Untersuchungshaft 

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde gegen einen 19-jährigen Heranwachsenden Haftbefehl erlassen. Er steht im dringenden Verdacht, unerlaubt Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt und damit Handel getrieben zu haben.

Der Beschuldigte verursachte am Freitag, den 10.07.2020, gegen 08:30 Uhr auf dem Weg von der Schweiz nach Frankfurt auf einem Autobahnparkplatz der BAB 5 einen Verkehrsunfall. In seinem Pkw stellten die Beamten des Verkehrskommissariats Walldorf während der Verkehrsunfallaufnahme Marihuanageruch fest. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurden im Kofferraum insgesamt knapp 20 kg Marihuana, verpackt in Müllsäcken, gefunden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg am 10.07.2020 Haftbefehl gegen den Beschuldigten wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Der Heranwachsende wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Rauschgiftdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.



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