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Heidelberg: Zwei junge Männer im Alter von 17 und 19 Jahren wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchdiebstahls in Untersuchungshaft

Datum: 20.07.2020

Kurzbeschreibung: 

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim:

Heidelberg: Zwei junge Männer im Alter von 17 und 19 Jahren wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchdiebstahls in Untersuchungshaft

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde durch das Amtsgericht Heidelberg Untersuchungshaftbefehl gegen zwei wohnsitzlose junge Männer im Alter von 17 und 19 Jahren Mann erlassen. Sie stehen im dringenden Verdacht, seit Freitag, 03.07.2020, in Bammental und Neckargemünd mehrere Diebstähle aus Wohnanwesen und davor abgestellten Pkws begangen zu haben.

In der Zeit zwischen Freitag, 03.07.2020 und Donnerstag, 09.07.2020 sollen die beiden Tatverdächtigen in vier Fällen Bargeld und hochwertige elektronische Geräte aus abgestellten Fahrzeugen entwendet haben. Zudem sollen sie aus einer Doppelgarage zwei E-Bikes im Wert von jeweils über 2.000 Euro gestohlen haben. In der Nacht von 03.07.2020 auf 04.07.2020 seien sie außerdem in ein Wohnanwesen eingestiegen und hätten Bargeld, das sie in Jacken und Handtaschen aufgefunden hätten, entwendet.

Die beiden Tatverdächtigen waren durch Aufnahmen von Videoüberwachungsanlagen identifiziert worden. Im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen konnte der 19-jährige Tatverdächtige am 16.07.2020 am Hauptbahnhof Mannheim durch Beamte der Bundespolizei festgenommen werden, sein 17-jähriger Komplize wurde am 17.07.2020 nach einem Körperverletzungsdelikt in einem Heidelberger Hotel vorläufig festgenommen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Untersuchungshaftbefehl gegen die beiden Tatverdächtigen erlassen. Sie wurden nach der Vorführung bei der Haft- und Ermittlungsrichterin und Eröffnung des Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeireviers Neckargemünd dauern an. Ihr Gegenstand ist auch die Frage, ob die beiden Tatverdächtigen ähnliche weitere Taten begangen haben.

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