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Heidelberg/Altstadt: 20-jähriger Mann wegen Verdachts des Diebstahls und räuberischen Diebstahls in Haft

Datum: 13.10.2020

Kurzbeschreibung: 

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim 

Heidelberg/Altstadt: 20-jähriger Mann wegen Verdachts des Diebstahls und räuberischen Diebstahls in Haft   

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde durch das Amtsgericht Heidelberg Untersuchungshaftbefehl gegen einen 20-jährigen Mann erlassen. Dieser steht im dringenden Verdacht, einen Diebstahl am Freitagabend, den 02.10.2020, und einen räuberischen Diebstahl am Montagabend, den 12.10.2020, begangen zu haben.  

Der Tatverdächtige soll am 02.10.2020 aus einem Kaufhaus am Bismarckplatz in Heidelberg eine Jacke entwendet haben, ohne für diese zu bezahlen. Hierfür soll er die Warensicherung abgerissen und anschließend den Laden verlassen haben. 

Zu dem räuberischen Diebstahl kam es am Montagabend in einem Kaufhaus in der Hauptstraße der Heidelberger Altstadt. Hierbei habe sich der 20-Jährige eine Weste angezogen, die Warensicherung entfernt und den Laden verlassen, ohne vorher zu bezahlen. Zwei aufmerksame Ladendetektive beobachteten dies und konnten den Flüchtigen festhalten, der sich zunächst in Richtung Brunnengasse entfernte. Um die Flucht fortzusetzen, schlug der 20-Jährige mit Faust und Ellenbogen wild um sich, wobei er einen der beiden Ladendetektive im Armbereich traf. Der Beschuldigte konnte sich, unterstützt durch einen möglichen Mittäter, der den Detektiv ebenfalls angriff, zunächst losreißen und wegrennen, wurde aber durch eine Streife des Polizeipräsidiums Mannheim ausfindig gemacht und festgenommen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Untersuchungshaftbefehl gegen den 20-jährigen Tatverdächtigen erlassen. Er wurde nach der Vorführung bei der Haft- und Ermittlungsrichterin und Eröffnung des Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. 

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim dauern an.

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