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Zwei Männer aus Heidelberg wegen des dringenden Verdachts der Erbringung unerlaubter Bankdienstleistungen (Hawala-Banking) in Untersuchungshaft

Datum: 02.03.2021

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg

Zwei Männer aus Heidelberg wegen des dringenden Verdachts der Erbringung unerlaubter Bankdienstleistungen (Hawala-Banking) in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat Ende Februar 2021 beim Amtsgericht Heidelberg Haftbefehle gegen zwei jeweils 26 Jahre alte syrische Staatsangehörige aus Heidelberg erwirkt. Sie stehen im dringenden Verdacht, ohne die erforderliche Erlaubnis Zahlungsdienste erbracht und sich dadurch nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz strafbar gemacht zu haben. Dabei soll es um Umsätze von insgesamt über EUR 150.000,- gegangen sein.

Ziel der beiden Beschuldigten soll es gewesen sein, sich als Vermittler für Geldtransaktionen im Bereich des informellen sogenannten Hawala-Banking zu betätigen, um auf diese Weise dem informierten Publikum eine kostengünstige Methode für schnelle Geldtransfers ins Ausland außerhalb des offiziellen Bankensystems bereitzustellen.

Dieses (illegale) Finanzsystem funktionierte folgendermaßen: Ein „Mitarbeiter“ der Hawala-„Bank“ nahm von einem Kunden in Deutschland, der Bargeld ins Ausland zu transferieren wünschte, dieses entgegen und vereinnahmte es in einen inländischen „Geldtopf“. Sodann wurden die entsprechenden Schuldinformationen über einen Sofortnachrichtendienst wie etwa Whatsapp an den Verwalter eines getrennten „Geldtopfes“ im Zielland übermittelt. Nach Übermittlung der Schuldinformation kam es zu der Auszahlung der zu transferierenden Geldes an den berechtigten Empfänger im Ausland, wobei die Auszahlung aus dem im Ausland befindlichen „Geldtopf“ vorgenommen wurde (sog. Hawala-Banking bzw. System der zwei Töpfe). Der erforderliche Ausgleich der auf diese Weise in (mindestens) zwei unterschiedlichen Töpfen im Inland und Ausland vereinnahmten und ausgezahlten Gelder wurde regelmäßig durch Kuriere mittels Bargeldlieferungen bewerkstelligt. Auf diese Weise konnten innerhalb von Minuten kostengünstige internationale Zahlungen ohne jedwede staatliche Kontrolle abgewickelt werden und Geldtransfers auch zwischen Ländern und Regionen getätigt werden, die über keinen Zugang zum offiziellen Bankensystem verfügen. Die Kunden selbst, die die jeweiligen Geldtransfers in Auftrag gaben, gehörten dem kriminellen Netzwerk nicht an.

Das Hawala-Netzwerk der Beschuldigten umfasste eine Vielzahl von Tatbeteiligten, die in unterschiedlichen hierarchischen Ebenen organisiert waren. Hawala-Büros der unteren Ebene waren die Einzahlungsstellen. Bei diesen soll es sich zumeist um Kontaktpersonen der beiden Beschuldigten in Restaurants, Juwelier- und Lebensmittelgeschäften gehandelt haben, die im gesamten süddeutschen Raum angesiedelt gewesen sein sollen. Das übergeordnete Interesse aller Beteiligten war dabei, die nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz strafbewehrten Hawala-Geldtransfers durchzuführen und hierdurch dauerhafte individuelle Einnahmen in Form von Provisionen zu erzielen. Mit ihren verbotenen Bankgeschäften sollen die Beschuldigten Umsätze im unteren sechsstelligen Eurobereich erzeugt haben.

Auf Grund des somit gegebenen dringenden Verdachts des unerlaubten Erbringens von Zahlungsdiensten sowie der Beihilfe hierzu erließ das Amtsgericht Heidelberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehle gegen die beiden Beschuldigten, die es auf den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr stützte. Es eröffnete den Beschuldigten die Haftbefehle und setzte sie in Vollzug. Sodann wurden die Beschuldigten jeweils in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.

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