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Ermittlungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Heidelberger Burschenschaft „Normannia“ abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragt Strafbefehle und erhebt Anklage

Datum: 14.05.2021

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg

Ermittlungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Heidelberger Burschenschaft „Normannia“ abgeschlossen;
Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragt Strafbefehle und erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat ihre in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Straftaten im Zusammenhang mit der Heidelberger Burschenschaft „Normannia“ abgeschlossen.

Das umfangreichste dieser Ermittlungsverfahren betraf den Verdacht, Mitglieder der genannten Burschenschaft hätten im Rahmen einer Feierlichkeit in der Nacht vom 28. auf den 29. August 2020 im Verbindungshaus der Burschenschaft in der Heidelberger Altstadt gemeinsam mit Gästen aus den Reihen auswärtiger Studentenverbindungen ein Mitglied einer anderen Heidelberger Studentenverbindung wegen dessen jüdischstämmiger Großmutter verbal und tätlich angegriffen (vgl. bereits die gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim vom 08.09.2020). Insgesamt zehn Beschuldigte gerieten in Verdacht, den Geschädigten gemeinschaftlich in herabwürdigender Weise mit ihren Gürteln geschlagen, mit Worten antisemitisch beleidigt und/oder mit derselben Intention mit Münzgeld beworfen zu haben.

Die Ermittlungen konnten diese Vorwürfe in Bezug auf sechs der zehn Beschuldigten ganz oder teilweise erhärten. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat daher beim Amtsgericht Heidelberg (Jugendrichter) den Erlass von Strafbefehlen wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlicher Beleidigung beantragt. Die beantragten Rechtsfolgen reichen je nach Einzelfall von Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen bis zu Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit Bewährung.

Gegen die übrigen Beschuldigten wurde das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Verdachts verfolgbarer Straftaten eingestellt, weil insoweit trotz umfangreicher Ermittlungen eine Tatbeteiligung zwar möglich erschien, jedoch nicht im Sinne einer überwiegenden Verurteilungswahrscheinlichkeit nachgewiesen werden konnte.

Daneben führte die Staatsanwaltschaft Heidelberg mehr als zehn weitere Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts politisch motivierter Straftaten von Mitgliedern der Burschenschaft oder dieser nahestehenden Personen. In diesen Verfahren wurde tatsächlichen Anhaltspunkten dafür nachgegangen, dass die jeweiligen Beschuldigten, meist ebenfalls gegenüber Angehörigen der Heidelberger Verbindungszene, insbesondere die Straftatbestände der Volksverhetzung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Beleidigung verwirklicht haben könnten, indem sie den Hitlergruß entboten, weitere Kennzeichen des Nationalsozialismus verwendeten, den Holocaust leugneten und andere Studierende rassistisch, insbesondere antisemitisch, beleidigten. Diese Verfahren wurden überwiegend entweder deswegen eingestellt, weil der für die Verfolgung des Straftatbestandes der Beleidigung zwingend erforderliche Strafantrag des jeweiligen Geschädigten fehlte oder – bezüglich der Straftatbestände der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – die rechtlich geforderte Öffentlichkeit der entsprechenden Bekundungen bzw. die Äußerung in einer Versammlung nicht festgestellt werden konnte. Dies betrifft auch das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts, ein Gast einer Verbindungsfeier der „Normannia“ im November 2017 habe bei dieser Gelegenheit in strafbarer Weise den Hitlergruß entboten.

Schließlich leitete die Staatsanwaltschaft Heidelberg ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen ein Mitglied der „Normannia“ wegen des Verdachts ein, dieses habe am 01.05.2019 gemeinsam mit einem weiteren, gesondert verfolgten „Bundesbruder“ ein Mitglied der Heidelberger Studentenverbindung „Rupertia“ in deren Verbindungshaus gemeinschaftlich mit Fäusten in das Gesicht geschlagen. Gegen diesen Mittäter hatte im Juni 2020 bereits eine erstinstanzliche Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Heidelberg stattgefunden. In dieser hatten sich zureichende Anhaltspunkte für die Identität des weiteren Schlägers ergeben, die zu dem neuen Ermittlungsverfahren führten. In diesem haben die Ermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht ergeben. Die Staatsanwaltschaft hat daher eine weitere Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung zum Amtsgericht Heidelberg (Strafrichter) erhoben. Im dem erstgenannten Strafverfahren hat das Landgericht Heidelberg die Berufung des Angeklagten, der mit Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 22.06.2020 verwarnt und zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden war, zwischenzeitlich am 03.05.2021 verworfen und damit das amtsgerichtliche Urteil bestätigt.

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