• Sie sind hier:
  • Startseite / 
  • Presse / 
  • Walldorf/BAB 5: Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehl gegen einen 32-jährigen Mann wegen Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und der gewerbsmäßigen Herstellung unrichtiger Impfausweise – 1,5 Kilogramm Marihuana und 110 Gramm Kokain sichergestellt

Suchfunktion

Walldorf/BAB 5: Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehl gegen einen 32-jährigen Mann wegen Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und der gewerbsmäßigen Herstellung unrichtiger Impfausweise – 1,5 Kilogramm Marihuana und 110 Gramm Kokain sichergestellt

Datum: 21.02.2022

Kurzbeschreibung: 

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Walldorf/BAB 5: Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehl gegen einen 32-jährigen Mann wegen Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und der gewerbsmäßigen Herstellung unrichtiger Impfausweise – 1,5 Kilogramm Marihuana und 110 Gramm Kokain sichergestellt

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat Haftbefehl gegen einen 32-jährigen Tatverdächtigen erwirkt. Dieser steht im dringenden Verdacht, spätestens seit Mitte Februar 2022 unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Zudem soll er gewerbsmäßig die Herstellung unrichtiger Impfausweise zum Verkauf vorbereitet haben.

Der Tatverdächtige war einer Polizeistreife der Autobahnpolizei Walldorf am 19.02.2022 gegen 14.45 Uhr als Fahrer eines Pkws auf der Autobahn A 5 in Richtung Karlsruhe aufgefallen und wurde daher auf einen Parkplatz ausgeleitet und kontrolliert. Dabei führte er, versteckt in dem Auto, über 1.500 Gramm Marihuana und 110 Gramm Kokain mit sich. Dieses soll von ihm für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein.

Darüber hinaus wurden in dem Fahrzeug über 20 Chargenaufkleber eines Corona-Impfstoffes gefunden. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden zudem mehrere Blanko-Impfausweise mit bereits eingeklebten Chargenaufklebern und eingetragenen und abgestempelten, aber nicht durchgeführten Corona-Schutzimpfungen aufgefunden. Der Tatverdächtige soll beabsichtigt haben, unrichtige Impfnachweise herzustellen und diese an noch unbekannte Abnehmer zu veräußern.

Durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde beim Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen den Mann erwirkt. Dieser wurde am Sonntag der Haft- und Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Nach der Eröffnung des Haftbefehls wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Rauschgiftdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.

Fußleiste