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43-Jähriger wegen Verdachts des räuberischen Diebstahls sowie weiterer Delikte in Untersuchungshaft

Datum: 24.03.2022

Kurzbeschreibung: 

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

43-Jähriger wegen Verdachts des räuberischen Diebstahls sowie weiterer Delikte in Untersuchungshaft

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ die zuständige Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg am Donnerstagmittag Haftbefehl gegen einen 43-Jährigen.
Dieser steht im Verdacht, zunächst am Mittwoch gegen 14:15 Uhr aus einem Lebensmittelgeschäft in der Kurfürsten-Anlage Alkoholika entwendet zu haben. Der Tatverdächtige soll den Kassenbereich passiert haben, ohne für die Ware zu bezahlen, woraufhin er von einer Mitarbeiterin des Geschäfts angesprochen und am Arm festgehalten wurde. Der Mann soll der Mitarbeiterin seinen Arm entrissen, die Frau mit einem kräftigen Stoß von sich gewiesen und anschließend mit der gestohlenen Ware in der Hand davongerannt sein.
Kurze Zeit später, gegen 15:50 Uhr, erregte der 43-Jährige erneut Aufmerksamkeit. Er soll auf dem Heidelberger Bismarckplatz weibliche Passantinnen angesprochen haben, weshalb die Polizei informiert wurde. Polizeibeamte des Polizeireviers Heidelberg-Mitte trafen den Mann an, als er gerade eine weitere Passantin angesprochen haben soll. Der Feststellung seiner Personalien soll er sich zu entziehen versucht haben, weshalb er durch die Beamten mittels Handschließen geschlossen wurde. Hiernach soll er mehrfach nach einer Polizeibeamtin getreten haben, ohne diese zu treffen, da die Beamtin den Tritten ausweichen konnte.

Der 43-Jährige ist bereits mehrfach vorbestraft und wurde jüngst aus einer Justizvollzugsanstalt entlassen.

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragte am Donnerstagmittag aufgrund von räuberischen Diebstahls, tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung Haftbefehl gegen den 43-Jährigen. Dieser wurde aufgrund der genannten Delikte durch das Amtsgericht Heidelberg, welches Fluchtgefahr bei dem Mann bejahte, in Vollzug gesetzt.

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