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Ausschreitungen auf der Neckarwiese vom 22./23. Mai; Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage gegen inhaftierten Heranwachsenden

Datum: 25.06.2021

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg

Ausschreitungen auf der Neckarwiese vom 22./23. Mai;
Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage gegen inhaftierten Heranwachsenden

Pressemitteilung Nr. 2

Gut drei Wochen nach den Ausschreitungen auf der Neuenheimer Neckarwiese hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg Anklage gegen einen 18 Jahre alten Mann erhoben. Gegen ihn besteht der hinreichende Verdacht, als Teil einer randalierenden Menschenmenge einen Zeltpavillon für Corona-Schnelltests erheblich beschädigt und eine Flasche auf einen vorbeifahrenden Streifenwagen geworfen zu haben (vgl. gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim vom 01.06.2021).

In der Nacht von Pfingstsamstag auf Pfingstsonntag hatten sich zahlreiche Personengruppen auf der Neckarwiese in Heidelberg-Neuenheim aufgehalten, um dort zu feiern und sich mit weiteren Personen zu treffen. Nachdem diese Feierlichkeiten zunächst friedlich geblieben waren, waren im weiteren Verlauf der Nacht mehrfach bengalische Feuer abgebrannt, übermäßig laute Musikanlagen betrieben und mit hochmotorisierten Fahrzeugen zunehmend Lärm verursacht worden. Daher hatten sich die vor Ort anwesenden Polizeikräfte entschlossen, Kontrollmaßnahmen, auch zum Zwecke der Einhaltung der Coronaverordnung, einzuleiten.

Diesen Maßnahmen der Polizei widersetzten sich zahlreiche Personen, indem sie die Anordnungen der einschreitenden Polizeibeamten ignorierten und sogar begannen, diese körperlich zu attackieren. Dabei bewaffneten sich die Täter mit Glasflaschen und Steinen und warfen diese in Verletzungsabsicht in Richtung der Polizeibeamten. Bei diesen Tumulten kam es auch zu massiven Beschädigungshandlungen.

Dem angeschuldigten 18 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Karlsruhe wirft die Staatsanwaltschaft Heidelberg vor, sich der randalierenden Menschenmenge angeschlossen, mit einem Holzpfahl die Scheibe eines Zeltpavillons für Corona-Schnelltests eingeschlagen und einen E-Scooter in die Scheibe geschleudert zu haben. Insgesamt entstand an dem Pavillon Sachschaden in Höhe von ca. 6.800.- EUR.

Darüber hinaus wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, den Polizeieinsatz bekämpft zu haben, indem er eine Flasche mit großer Wucht in Richtung der vorbeifahrenden Streifenwagen geworfen habe, allerdings ohne diese zu treffen.

Bereits am 01.06.2021 war Haftbefehl gegen den Angeschuldigten erlassen und vollzogen worden. Mit Anklageschrift vom 15.06.2021 hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall, wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Sachbeschädigung Anklage zum Amtsgericht – Jugendschöffengericht – Heidelberg erhoben. Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Das Jugendschöffengericht hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

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