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Ermittlungen wegen Explosionen von Postsendungen in Eppelheim und Neckarsulm abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage

Datum: 25.05.2021

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg

Ermittlungen wegen Explosionen von Postsendungen in Eppelheim und Neckarsulm abgeschlossen;
Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage

Pressemitteilung Nr. 6

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat nach umfangreichen Ermittlungen Anklage gegen den 66 Jahre alten Mann aus dem Raum Ulm erhoben, dem vorgeworfen wird, am 15.02.2021 drei mit Sprengsätzen versehene Postsendungen an Unternehmen verschickt zu haben, die der Lebensmittelbranche zuzurechnen sind.

Zwei der Postsendungen waren bei den jeweiligen Adressaten explodiert: die erste am 16.02.2021 bei der ADM Wild GmbH & Co. KG in Eppelheim, die zweite einen Tag später bei der LIDL GmbH in Neckarsulm. Durch die Detonationen waren bei beiden Adressaten insgesamt vier Mitarbeiter verletzt worden, einer davon, bei der Firma LIDL, schwer.

Eine dritte Sprengstoffsendung war an die Firma Hipp in Pfaffenhofen adressiert gewesen. Sie konnte aufgrund der zwischenzeitlich eingeleiteten Ermittlungen sichergestellt und entschärft werden, bevor sie den Empfänger erreichte.

Die mit sehr großem Umfang geführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, bei welchem eine Sonderkommission mit zeitweise über 100 Beamten, auch aus den Reihen der tatörtlichen Polizeipräsidien Heilbronn, Mannheim und Ulm, angesiedelt war, führten bereits am 19.02.2021 zur Festnahme des nunmehr Angeschuldigten.

Nach dem vorliegenden Ergebnis der Ermittlungen soll der verrentete Elektriker die Sprengvorrichtungen selbst gebaut und mit dem Motiv an die genannten Unternehmen abgeschickt haben, von diesen unter Drohung mit weiteren Gewalttaten zum Nachteil ihrer Mitarbeiter und/oder Kunden die Zahlung von Geld zu erzwingen. Als Sprengstoff soll ihm eine aus dem Abschaben von Zündholzköpfen gewonnene Masse gedient haben. Dabei soll der Angeschuldigte jedenfalls in Kauf genommen haben, dass beim Öffnen der Pakete die damit befassten Personen durch die Explosion verletzt würden. Insbesondere soll er damit gerechnet haben, dass durch die Detonation wichtige Organe im Gesichtsbereich dauerhaft beeinträchtigt und Teile der Hände, insbesondere Finger, durch die Explosion so stark verletzt würden, dass sie nicht mehr gebrauchsfähig sind, wie dies typischerweise beim Öffnen von Brief- und Paketbomben passieren kann.

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat daher unter anderem wegen der Straftatvorwürfe des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der gefährlichen Körperverletzung und der versuchten schweren Körperverletzung Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Heidelberg erhoben. Die vorliegend schwerste Strafdrohung des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sieht für den einzelnen Fall Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren vor. Der nunmehr Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Die zuständige Große Strafkammer des Landgerichts Heidelberg hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

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