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Haftbefehl gegen einen 46-Jährigen nach versuchtem Wohnungseinbruchsdiebstahl auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erlassen; Haftbefehl außer Vollzug gesetzt

Datum: 12.07.2021

Kurzbeschreibung: 

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Haftbefehl gegen einen 46-Jährigen nach versuchtem Wohnungseinbruchsdiebstahl auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erlassen; Haftbefehl außer Vollzug gesetzt

Leimen:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen einen 46-jährigen Mann erlassen. Er steht im dringenden Verdacht, am Mittwochmorgen gegen 10 Uhr in eine Erdgeschosswohnung in Leimen-St. Ilgen eingestiegen zu sein, wobei er sich über eine gekippte Balkontür Zutritt verschaffte, und diese nach Wertgegenstände durchsucht zu haben.

Der 46-Jährige wurde hierbei durch den nach Hause kommenden Wohnungsinhaber überrascht und von diesem bis zum Eintreffen der Polizei an Ort und Stelle festgehalten.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ergaben, dass der 46-Jährige noch in zwei weiteren Fällen des Wohnungseinbruchdiebstahls in Leimen-St. Ilgen Ende Juni und Anfang Juli dringend verdächtig ist. Auch in diesen beiden Fällen soll der 46-Jährige gekippte Fenster ausgenutzt haben, um sich Zutritt zu den Wohnungen zu verschaffen. Dabei soll er Ende Juni mehrere Schmuckstücke in Höhe von rund 2000 Euro aus einer Erdgeschosswohnung erbeutet haben. Rund eine Woche später soll er aus einer weiteren Erdgeschosswohnung ein Handy sowie ein Notebook gestohlen haben.

Der 46-Jährige wurde am Donnerstagnachmittag der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Diese erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl, der jedoch gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.

Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Ermittlungsgruppe Eigentum der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern derzeit an.

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