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Heidelberg: Ermittlungen wegen des unerlaubten Besitzes von Kriegswaffen und weiterer Waffen abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage

Datum: 09.08.2023

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg 

Heidelberg: Ermittlungen wegen des unerlaubten Besitzes von Kriegswaffen und weiterer Waffen abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat nach umfangreichen Ermittlungen am 19.07.2023 Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Heidelberg gegen den 70 Jahre alten Mann aus Sinsheim erhoben, dem vorgeworfen wird, eine Vielzahl von Waffen besessen zu haben, ohne im Besitz der erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnis gewesen zu sein (vgl. die gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim vom 22. März 2023 https://staatsanwaltschaft-heidelberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/12247154/?LISTPAGE=1222784.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg haben zu dem hinreichenden Tatverdacht geführt, dass der Angeschuldigte ohne die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis im Besitz von drei Kriegswaffen, zwei halbautomatischen Kurzwaffen und zwanzig weiteren Waffen gewesen ist. Die Tatvorwürfe resultieren aus Durchsuchungsmaßnahmen in zwei Wohnungen des Tatverdächtigen im Frühjahr dieses Jahres. 

Für den vorliegend schwersten Tatvorwurf des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes von Kriegswaffen sieht das Gesetz Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren vor. Die Anklageerhebung zum Landgericht Heidelberg erfolgte aufgrund der besonderen Bedeutung des Falles.

Die zuständige Große Strafkammer des Landgerichts Heidelberg hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung des Angeschuldigten gilt dieser als unschuldig.

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